December 2024

Wahlvorschläge

Bildschirmfoto 2024-12-22 um 15.30.56

Die wahlberechtigten Kirchengemeindemitglieder sind spätestens dreizehn Wochen vor dem Wahltag durch Vermeldung bei den Gottesdiensten und in sonstiger ortsüblicher Art darauf hinzuweisen, dass sie bis zehn Wochen vor der Wahl (Stichtag der Einreichungsfrist) Wahlvorschläge unter nachfolgenden Voraussetzungen beim Wahlausschuss einreichen können:

1. Wahlvorschläge können von wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern eingebracht werden. Ein Vorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern.

2. Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf seine Unterschrift nur unter einen Wahlvorschlag setzen, wobei die volle Anschrift beizufügen ist. Kandidierende dürfen den Wahlvorschlag, auf dem ihr Name steht, nicht unterschreiben.

3. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Kandidierende enthalten, wie gewählte Mitglieder im bisherigen Kirchengemeinderat sind.

4. Dem Wahlvorschlag sind die schriftlichen Zustimmungen der jeweiligen Kandidierenden beizufügen. Diese können auch bis zur Veröffentlichung des endgültigen Wahlvorschlags nachgereicht werden.

Kirche der Zukunft mitgestalten
Katholische Gemeinden sind auf der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahlen im März
 
Sich für die Gemeinschaft einbringen, die Kirche vor Ort mitgestalten und zukunftsweisende Entscheidungen treffen – dies gehört zu den Aufgaben und Möglichkeiten von Kirchengemeinderäten. Im Gegensatz zum Bundestag geht es bei der Wahl am 30. März nächsten Jahres konkret um das Leben im eigenen Dorf, in der eigenen Stadt. „Je mehr Kandidatinnen und Kandidaten sich aufstellen lassen, umso mehr Interessen sind in den künftigen Gremien vertreten“, betont Dekan Ekkehard Schmid, der neben dem Dekanat Allgäu-Oberschwaben auch die Seelsorgeeinheit Weingarten leitet.
 
Für welche Themen die Kandidatinnen und Kandidaten sich schwerpunktmäßig einsetzen wollen, können sie selbst festlegen. Neben Beratungen, die die ganze Kirchengemeinde betreffen, kümmern sich Ausschüsse - wie im Bundestag - beispielsweise um Liturgie, Spiritualität und Erwachsenenbildung, um kirchliche Gebäude, die Trägerschaft des Kindergartens oder um die Organisation der Gemeindefeste. Ob es einen Jugendausschuss, einen Familienausschuss oder einen Eine-Welt-Ausschuss gibt, entscheidet jedes Gremium nach Bedarf und nach den Interessen seiner Mitglieder selbst.
 
Der Kirchengemeinderat behält auch die Finanzen der Gemeinde im Blick und entscheidet über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Dazu beschließt er den jährlichen Haushaltsplan. Seit über 50 Jahren leitet nach dem Rottenburger Modell eine Doppelspitze das jeweilige Gremium. Den Pfarrern, die diese Aufgabe von Amts wegen haben, sind gewählte Vorsitzende an die Seite gestellt, die die Kirchengemeinderäte aus ihren Reihen bestimmen. Beide zusammen legen die Tagesordnung der Sitzungen in regelmäßigen Abständen fest. Die katholischen Gemeinden kroatischer und anderer Muttersprache wählen analog ihren Pastoralrat.