KGR-Wahl 2020
28.11.19 Gespeichert in:Seelsorgeeinheit

Am 21./22. März 2020 wählt die Diözese Rottenburg-Stuttgart in ihren 1.123 Gemeinden Kirchengemeinde- und Pastoralräte. 1.600.000 Katholiken sind wahlberechtigt. Der Kirchengemeinderat hat drei Aufgaben: Er ist Pastoralrat, Katholikenrat und Kirchensteuerrat. Als Pastoralrat prägt er das Leben der Kirchengemeinde, als Katholikenrat vertritt er alle Mitglieder und als Kirchensteuerrat entscheidet er über den Haushalt.
In der neuen Kirchengemeindeordnung vom 1. März 2019 ist der Kirchengemeinderat gestärkt worden: Er ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Alle wichtigen Belange einer Gemeinde müssen dort beraten und beschlossen werden. Alle Mitglieder der Kirchengemeinde ab 16 Jahren dürfen den Kirchengemeinderat wählen.
Entsprechend eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses der Seelsorgeeinheit wird in all unseren 11 Kirchengemeinden die Wahl mit allgemeiner Briefwahl durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Wahlberechtigten rechzeitig neben der Wahlbenachrichtigung auch die Wahlunterlagen erhalten. Sie haben dann die Wahl, entweder per Briefwahl zu wählen, oder ihren Stimmzettel am Wahltag im entsprechenden Wahllokal abzugeben. In jedem Falle ist aber wichtig, dass Sie von Ihrem Wahlrecht gebrauch machen.
"Wie sieht´s aus?" - unter diesem diözesanen Motto möchten auch wir Sie recht herzlich dazu ermutigen, sich als KandidatIn für die Wahl aufstellen zu lassen. Jedes Engagement - jedes Talent ist von Bedeutung und zählt zum Wohl unserer Kirchengemeinden!
Firmung im Zocklerland
25.11.19 Gespeichert in:Seelsorgeeinheit


Die Jugendlichen der Seelsorgeeinheit "Zocklerland" erhielten in Hasenweiler und Wilhelmskirch von Domkapitular Thomas Weißhaar das Sakrament der Firmung gespendet.
Herzlichen Glückwunsch !!!
Kriegerdenkmal in Horgenzell
22.11.19 Gespeichert in:Neuigkeiten

Das Kriegerdenkmal hat nach seiner Restauration einen neuen Standort auf dem Kirchplatz von Horgenzell gefunden und wurde am Volkstrauertag eingeweiht.