Kirchengemeinderat Esenhausen
Leider konnte in Esenhausen keine Kirchengemeinderatswahl stattfinden.
Auch auf der Gemeindeversammlung am Di, 06.05. konnte kein Vertretergremium eingerichtet werden.
Weihbischof Matthäus Karrer hat mit seinem Erlaß vom 08.05.2025 bestätigt, dass gem. §62 Abs 1 KGO die Gemeindeversammlung mit sofortiger Wirkung an die Stelle des Kirchengemeinderates tritt, bis eine Vertretung bestellt wurde oder sich aufgrund einer Wahl ein Kirchengemeinderat konstituiert hat.