Erntedankalter in Wilhelmskirch

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Ministrantenaufnahme in Wilhelmskirch

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Patrozinium in Horgenzell

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Ernetdankaltar in Esenhausen

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Erntedankaltar in Pfärrenbach

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Erntedankaltar in Kappel

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Corona-Regelungen in der Seelsorgeeinheit

Nach wie vor hat uns die Corona-Pandemie im Griff und bestimmt auch unser Gemeindeleben. Vieles war und ist im Umbruch - viele Regelungen sind verständlich, manche auch weniger. Als Seelsorgeeinheit sind wir sowohl an bürgerliche als auch diözesane Regelungen gebunden - das gesundheitliche Wohl und die Eindämmung der Pandemie haben für uns einen sehr hohen Stellenwert.

Glücklicherweise haben unsere bisherigen Maßnahmen so gut funktioniert, dass bisher kein einziger Corona-Vorfall gemeldet worden ist. Ein ganz großes "DANKE" an alle, die zu diesem großen Erfolg beigetragen haben!

Nach Absprache mit den gewählten Vorsitzenden der Kirchengemeinderäte möchte ich Sie über die aktuell geltenden Corona-Regelungen in unserer Seelsorgeeinheit informieren:

Sonn- Werk- und Feiertagsgottesdienste
Zu diesen Gottesdiensten sind unter Berücksichtigung geltender Hygieneregeln alle eingeladen (Keine Anwendung der 3G-Regel). Während des Gottesdienstes gilt Maskenpflicht. Abständen sind in den Bänken einzuhalten. Eine Voranmeldung zum Gottesdienst auf dem Pfarramt ist insbesondere an Feiertagen sinnvoll und erleichtert die Arbeit unserer ehrenamtlichen Ordnern.

Abschiedsgebet, Requiem und Beerdigung
Sowohl Abschiedsgebet/Rosenkranz als auch die Feier eines Requiems sind möglich. Wegen der begrenzten Anzahl an Sitzplätzen in der Kirche ist die max. Teilnehmerzahl allerdings begrenzt. Die Trauerfamilie muss mindestens 2 Tage vor dem Gottesdienst eine Teilnehmerlist unter Angabe von Vorname, Name und Telefonnummer auf dem Pfarramt abgeben. Auf dem Friedhof kann dann eine größere Anzahl von Personen an der Bestattung teilnehmen. Hierfür ist für das Beerdigungsinstitut eine gesonderte Teilnehmerliste zu führen.

Taufe und Hochzeit
Für Taufen und Hochzeiten gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie an Sonn- und Werktagen. In Absprache mit dem Taufspender kann der Gottesdienst aber auch als "3G"-Gottesdienst deklariert werden. Das bedeutet: Die Eltern/Brautpaar erstellt eine Liste der Gäste und sorgt vollverantwortlich für die Überprüfung des "3G" Status. Für den Gottesdienst selbst gibt es unter Anwendung von "3G" folgende Optionen:
a) Die Mindestabstände von 1,5m werden eingehalten -dann kann auf das Tragen der Masken verzichtet werden.
b) Die Anzahl der Teilnehmer kann erhöht werden - dann müssen aber die Masken während des ganzen Gottesdienstes getragen werden.
Die Auswahl der Optionen muss im Vorfeld des Gottesdienstes verbindlich geklärt sein.


Nutzung der Gemeindehäuser
a) Kirchliche Gruppen
Gruppierungen der Kirchengemeinde (Frauenbund, Kirchenchor, Kinderchor Krabbelgruppe, Gebetskreise, Ministranten und Jugendarbeit, Erstkommunion- und Firmvorbereitung etc.) können die Räumlichkeiten unserer Gemeinden inzwischen wieder nutzen. In den Innenräumen gelten folgende Regeln: Es muss für die Gruppe ein Hygienekonzept vorliegen welches auf dem Pfarramt einzureichen ist. Grundsätzlich gilt die "3G" - Regelung. Die Höchstbelegung für den jeweiligen Raum ist einzuhalten. Es muss für jede Veranstaltung eine Teilnehmerliste erstellt werden und der Impfstatus geprüft werden. Für Schüler gilt der Schülerausweis als Nachweis einer Testung.

b) Kirchengemeindliche Veranstaltungen
Unter Anwendung der "3G"-Regelung können in den Gemeindehäusern auch wieder Veranstaltungen durchgeführt werden. Der Kirchengemeinderat entscheidet über diese Veranstaltung und sorgt für deren Umsetzung.

c) Nicht-kirchliche Gruppierungen
Eine Nutzung der Gemeindehäuser durch Nicht-Kirchliche Gruppierungen ist aktuell nicht vorgesehen.

d) Private Veranstaltungen
Grundsätzlich können die Gemeindehäuser wieder für private Veranstaltungen bis zu einer Inzidenz im Landkreis von 100 gemietet werden. Es gelten die für die Räume festgesetzten Höchstzahl an Teilnehmern. Für die Veranstaltung gilt die "3G" und die o.g. Regelungen. Eine zusätzliche Reinigungsgebühr kann verlangt werden. Der Veranstalter ist für die Umsetzung der Corona-Regelungen voll verantwortlich und haftbar. Die Kirchengemeinde haftet nicht für eine kurzfristige Corona-bedingte Absage des Termins.

Erntedankaltar in Hasenweiler

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Erntedankaltar in Pfrungen

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Erntedankaltar in Horgenzell

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Erntedankaltar in Ringgenweiler


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Erntedankaltar in Zußdorf

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Gemeindemittagessen Horgenzell

Schnappschuss (2021-10-09 11.07.05)

Erntedankaltar in Tepfenhart

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